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Willkommen zu Hause
Rauch und Feuer in oberen Etagen (Rauchmelder)
- Beschließen die Wohnungseigentümer, die Wohnungen mit
Rauchwarnmeldern auszustatten, müssen sie nicht solche Wohnungen
ausnehmen, deren Eigentümer bereits selbst Rauchwarnmelder installiert
haben. - BGH : Eigentümer dürfen einheitliche Rauchwarnmelder in WEG beschließen
- Was ist der Unterschied?
Rauchmelder, Brandmelder, Feuermelder

